Platzordnung

  1. Am Ausbildungsplatz sind Hunde, die nicht gearbeitet werden, unbedingt an der Leine zu führen.
  2. Den Anweisungen der Ausbildungswarte und des Vorstandes ist Folge zu leisten.
  3. Kranke Hunde sind vom Ausbildungsplatz fernzuhalten.
  4. Jeder Sportfreund hat das von ihm benutzte Gerät wieder an den  dafür bestimmten Platz zurückzubringen.
  5. Die Geräte sind schonend zu behandeln, bei Mängeln an diesen  ist der Ausbildungswart unverzüglich zu verständigen.
  6. Jeder Hundeführer hat dafür zu sorgen, dass der Ausbildungsplatz  in Ordnung gehalten wird.
  7. Bei eventuellen Schadensfällen ist umgehend der Vorstand zu verständigen.
  8. Der Ausbildungswart und der Vorstand sind ermächtigt, Personen, die den Ausbildungsbetrieb stören, vom Vereinsgelände zu verweisen.
  9. Jedes Mitglied verpflichtet sich, bei anfallenden Arbeiten auf dem Vereinsgelände mitzuhelfen.
  10. Beim Ausbilden der Hunde ist die Prüfungsordnung zugrunde zu legen.
  11. Es dürfen nur Mitglieder des GSV Dietenhofen ihre Hunde auf dem Platz ausbilden, Ausnahmen sind Gäste von anderen Hundevereinen nach Absprache mit den Ausbildungswarten.
  12. Es können Hunde aller Rassen am Ausbildungsplatz ausgebildet werden.                        

 

gez. Thomas Weißkopf                              

 

1. Vorsitzender